Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Nizell Medical GmbH

(Ausgabe: Januar 2018)
Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Nebenabreden und Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für alle Abmachungen, die mündlich durch unsere Mitarbeiter getroffen werden.

Bestellungen

Bestellungen können digital, schriftlich oder mündlich (auch per Telefon) getätigt werden. Spezialanfertigungen müssen schriftlich mit Unterschrift, einer Skizze, Mass- und Formangaben, exakten Material- und Farbangabe bestellt werden.
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Lieferort und Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Lieferung

Bestellte Ware wird in der Regel innerhalb 24 Stunden zum Versand gebracht. In jedem Fall soll die Ware innerhalb einer Woche beim Kunden eintreffen. Sollte es aus besonderen Gründen länger dauern wird der Kunde per Telefon im Voraus benachrichtigt. Bei nicht im Voraus für einen Kunden reservierte Ware kann in der Produktion eine bestimmt Lead-Zeit benötigt werden. Die Logistik-Abteilung oder der/die Aussendienst-Mitarbeiterin kann darüber exakte Auskünfte geben.
Umfang der Lieferung, Mass- Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind annähernd und nur soweit verbindlich, als dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde. Veränderungen und Verbesserungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Dies gilt auch für Änderungen, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses nach Vertragsabschluss erfolgen; in diesem Fall hat der Kunde ein Rücktrittsrecht, jedoch keine weiteren Ansprüche.

Transportkosten

Transportkosten werden mit CHF 18.- fakturiert. Express- und Kuriersendungen werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
Frei-Haus-Lieferungen werden unter folgenden Umständen ausgeführt:
• Verbrauchs-/Einweg-Material von ganzen Paletten
• Investitions-/Mehrweg-Produkte ab Warenwert CHF 500.—
Zum Vorteil des Kunden gilt folgende Regelung: Bei jeder Bestellung einer ganzen Palette Verbrauchs-/Einweg-Material wird gleichzeitig jegliche zusätzliche Ware frei Haus geliefert.

Reparaturen

Die zu reparierende Ware kann uns zugeschickt oder von uns abgeholt und zurückgebracht werden. Diese kann mit uns besprochen werden. Wenn nicht evident ist es manchmal hilfreich bei gewissen Produkten zu informieren was genau repariert werden soll, bzw. welche Teile kaputt oder nicht funktionieren. Wir reparieren Teile aus Metall, Polsterungen, Rollbretter, Gel-Produkte, Vakuum-Matratzen und anderes rund um den OP-Tisch.

Preise

Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (oder Euro) und schliessen die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuer nicht ein. Im Falle von starken Wechselkursänderungen, Zollpreiserhöhungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen sind wir berechtigt, die Preise anzupassen.

Lieferfrist
  1. Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich und freibleibend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller kann uns jedoch vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Neben der Lieferung kann der Kunde dabei einen Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.
    Der Käufer kann uns im Fall des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder bei vorsätzlicher Täuschung und grober Fahrlässigkeit gemäss OR Art. 100 wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Das Recht zum Rücktritt und Anspruch auf Schadenersatz hat der Käufer auch, wenn durch von uns zu vertretende Umstände die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Unmöglichkeit steht Unvermögen gleich. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
    Sofern nicht ein Fall grober Fahrlässigkeit vorliegt, beschränkt sich jeglicher Schadenersatzanspruch auf höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss genutzt werden kann. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Auftragseinganges bei uns – bei vereinbarter Anzahlung nach deren Eingang – jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Vertragsbestandteile, insbesondere der Beibringung von Unterlagen, Genehmigung und Freigaben. Die Lieferfrist gilt als beendet sobald Versandbereitschaft gemeldet wurde oder die Absendung erfolgte.
  3. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäss, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
  4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen ohne dass wir diese Umstände zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
    Die vorstehend bezeichneten Umstände sind im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Zahlungen

Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Massgeblich dafür ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unseren Konten.

Zahlungsverzug

Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten, sind so sind wir, vorbehältlich unserer sonstigen Rechte befugt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Auch können wir von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Rücknahme

Warenrücknahmen bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung. Was demnach innerhalb von 10 Tagen nach unserem Lieferschein-Datum bei uns eintrifft wird mit 80% des Warenwertes gutgeschrieben (zur Abgeltung unseres Aufwandes). Ohne unsere schriftliche Einverständniserklärung gibt es kein Anrecht auf Gutschrift.

Mängelrüge

Der Lieferant verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Kunde übernimmt die Kosten für Transport und Entsorgung.

Schlussbestimmungen

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Weiterverkauf

Unsere Warenlieferungen sind vorgesehen für Endverbraucher. Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften und für Schäden, die dem Lieferanten entstehen. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.
Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.